Sachverständige für Kraftfahrtzeugtechnik

Ihr Fahrzeug wurde unverschuldet beschädigt?
Unser professionelles und unabhängiges Gutachterteam ist gleich zur Stelle.

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
Wir leisten Ihnen dabei professionelle Unterstützung.

Ihr Fahrzeug wurde beschädigt – aber sie trifft keine Schuld?
Dann steht Ihnen das Recht auf Schadenersatz zu.
So ist es in § 823 BGB geregelt, der Ihren Unfallgegner in die Pflicht nimmt.

Sie haben die freie Wahl, welchen Sachverständiger Ihres Vertrauens Sie hinzuziehen oder, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, eine KFZ-Werkstatt oder eine Autovermietung – immer genießen Sie das Recht auf freie Entscheidung.

Niemand darf Sie zudem zwingen, Anweisungen der gegnerischen Versicherung zu folgen, einen besonders günstigen Reparaturbetrieb aufzusuchen oder gar eine Nachbesichtigung durch die Versicherung Ihres Unfallgegners zu gestatten. Als unabhängige Sachverständige tragen wir mit einem Schadengutachten dazu bei, dass Sie Ihr gutes Recht in vollem Umfang wahren.

Unsere Serviceleistungen auf einen Blick:

· Schadensgutachten
· Fahrzeugbewertungen
· Bewertungen von Oldtimern, Youngtimern und Liebhaberfahrzeugen
· Kurzgutachten
· Vor-Ort-Besichtigung auf Wunsch